Erbe ausschlagen – Rechtliche Beratung durch Dr. Willems

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Ein Erbfall wirft oft mehr Fragen auf als Antworten – vor allem dann, wenn der Nachlass unübersichtlich ist oder überwiegend aus Schulden besteht. Die Entscheidung, ob ein Erbe angenommen oder ausgeschlagen werden soll, ist mit rechtlichen und finanziellen Folgen verbunden – und sollte nicht leichtfertig getroffen werden.


In meiner Kanzlei nehme ich mir die Zeit, Ihre Situation wirklich zu verstehen. Kein Fall gleicht dem anderen. Als Fachanwalt für Erbrecht mit über 40 Jahren Erfahrung begleite ich Sie persönlich, Schritt für Schritt. Wenn Fragen offen sind, Unsicherheiten bestehen oder der Nachlass kompliziert erscheint, ist es entscheidend, Klarheit zu schaffen. Gemeinsam finden wir heraus, welche Möglichkeiten Sie haben – rechtlich, aber auch ganz praktisch – und was in Ihrer Lage wirklich sinnvoll ist.

  • Hände von Anwalt und Mandant mit den Antrag zur Erbausschlagung

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Bedeutung & Gründe ein Erbe auszuschlagen


Definition und rechtlicher Hintergrund

Die Ausschlagung bedeutet rechtlich, dass der potenzielle Erbe den Erbanspruch ausdrücklich ablehnt. Dies ist innerhalb einer gesetzlichen Frist möglich und erfordert eine formgerechte Erklärung gegenüber dem Nachlassgericht. Wer ablehnt wird so behandelt, als hätte er zum Zeitpunkt des Todesfall nicht gelebt – die Erbschaft geht dann an die nächste Person in der gesetzlichen Erbfolge über. Diese Entscheidung sollte gut überlegt sein, denn sie ist in der Regel endgültig.

Schutz vor überschuldeten Nachlässen


Ein häufiger Grund für die Ausschlagung ist die Überschuldung des Nachlasses. Denn: Wer annimmt, übernimmt auch die Verbindlichkeiten – unter Umständen sogar mit dem eigenen Privatvermögen. Besonders in Fällen, in denen Schulden, Altlasten oder ungeklärte finanzielle Verpflichtungen dominieren, kann eine Erklärung zur Nichtannahme ratsam sein. Wir helfen Ihnen dabei, die wirtschaftliche Tragweite einer Erbschaft sachlich zu bewerten und fundiert zu entscheiden.


  • Anwalt hält das Dokument der Erbausschlagung in der Hand und prüft dieses

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  • Der Anwalt zeigt dem Mandanten den genauen Ablauf der Erbausschlagung und hält ein Gesetzbuch in der Hand

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Ablauf der Erbausschlagung


Wenn Sie ein Erbe ausschlagen möchten, muss das zügig und formgerecht geschehen. Der Ablauf sieht in der Regel wie folgt aus:



  • Prüfung der Nachlassverhältnisse: Verschaffen Sie sich – idealerweise mit anwaltlicher Hilfe – einen Überblick über Vermögen und Schulden des Erblassers.
  • Fristbeginn feststellen: Die Ablehnungs-Frist beträgt in der Regel 6 Wochen ab Kenntnis des Erbfalls. Bei im Ausland lebenden Erben sind es 6 Monate. Versäumt man diese Frist, gilt das Erbe als angenommen – mit allen damit verbundenen Pflichten.
  • Formgerechte Erklärung: Die Entscheidung muss persönlich beim Amtsgericht erklärt oder notariell beurkundet werden. Wichtig: Die Rückweisung der Erbschaft muss ausdrücklich erklärt werden – eine stillschweigende Ablehnung oder schriftliche Erklärung ohne Beglaubigung ist rechtlich unwirksam. 
  • Eintragung & Wirksamkeit: Nach Eingang der Erklärung beim Nachlassgericht gilt der Erbanspruch als zurückgewiesen – Sie werden ab diesem Zeitpunkt rechtlich nicht mehr berücksichtigt.
  • Folgen beachten: Der Anspruch geht dann automatisch auf die nächsten Erben über, welche nun ebenfalls eine Entscheidung treffen müssen. 


Abwägung zwischen Annahme & Ausschlagung des Erbe


Nicht immer ist eine Ausschlagung automatisch die beste Lösung. In manchen Fällen ist es sinnvoller, das Erbe anzunehmen und gezielt Maßnahmen zur Haftungsbeschränkung zu ergreifen – etwa durch ein Nachlassinsolvenzverfahren oder die Dreimonatseinrede. Gemeinsam mit Ihnen wägen wir ab, welche Vorgehensweise Ihrem Interesse am besten dient und erarbeiten eine individuelle Strategie.

  • Der Anwalt berät die zwei Mandanten dazu, ob sie das Erbe annehmen oder ausschlagen sollen

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Im Vordergrund steht die Waage der Gerechtigkeit und im Hintergrund steht ein Anwalt mit einem geöffneten Buch

Rechtliche Unterstützung durch Dr. Norbert Willems


Einschätzung komplexer Erbfälle

Nicht jeder Nachlass ist auf den ersten Blick durchschaubar. Vor allem bei komplexen Vermögensverhältnissen oder unklaren Testamenten empfiehlt sich der fachkundige Blick eines erfahrenen Anwalts. Dr. Norbert Willems analysiert mit Ihnen gemeinsam die Lage – sachlich, strukturiert und lösungsorientiert.

Individuelle Strategien zur Vermögenssicherung


Durch eine fundierte Beratung lassen sich Risiken vermeiden – insbesondere dann, wenn ein Unternehmen zum Vermögenswert gehört oder Erbengemeinschaften mit unterschiedlichen Interessen bestehen. Wir entwickeln mit Ihnen Strategien zur Haftungsbegrenzung, Erbauseinandersetzung oder steueroptimierten Nachfolgeplanung. Dabei steht Ihre Vermögenssicherung stets im Mittelpunkt.

Ein Anwalt bespricht ein Testament mit dem Mandanten und reicht ihm währenddessen einen Umschlag
Anwalt und Mandant sitzen sich gegenüber, der Mandant unterschreibt das Dokument für die Erbausschlagung

Rechtssichere Umsetzung durch erfahrene Experten


Seit über 40 Jahren vertritt Dr. Willems Mandantinnen und Mandanten im Erbrecht – seit 2006 als Fachanwalt für Erbrecht. In der Kanzlei in Köln begleite Ich Sie von der ersten Einschätzung bis zur vollständigen Umsetzung Ihrer Entscheidung. Auf Wunsch stehe ich Ihnen auch bei Terminen beim Notar oder beim Nachlassgericht beratend zur Seite.

FAQ

  • Wann sollten Sie für eine Erbausschlagung sich beraten lassen?

    Sobald Sie vom Erbfall erfahren haben und Zweifel an der Annahme bestehen – sei es wegen möglicher Schulden, Erbengemeinschaften oder emotionaler Belastung –, sollten Sie zeitnah rechtliche Beratung einholen. Die sechs Wochen Frist beginnt oft schneller als gedacht. Wir empfehlen, sich frühzeitig an einen Fachanwalt zu wenden, um Handlungsspielräume optimal zu nutzen.

  • Wie kann ein Anwalt dabei helfen, ein Erbe auszuschlagen?

    Ein Anwalt prüft nicht nur die rechtlichen Voraussetzungen, sondern hilft auch bei der Fristwahrung, Formulierung und Einreichung der Ablehnung. Zudem erhalten Sie eine klare Einschätzung über die wirtschaftlichen und familiären Folgen – inklusive eventueller Alternativen wie Haftungsbeschränkungen oder der Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen.

  • Kann ich ein Erbe ausschlagen und dennoch persönliche Gegenstände aus der Wohnung mitnehmen?

    Grundsätzlich nein – wer das Erbe ablehnt, darf keine Nachlassgegenstände des Erblassers an sich nehmen. Eine Mitnahme persönlicher Erinnerungsstücke kann als Annahme der Erbschaft gewertet werden. Es besteht jedoch die Möglichkeit, Regelungen über die Herausgabe bestimmter Gegenstände zu treffen. Auch hierzu berate Ich Sie gerne.

  • Sind die Kinder verpflichtet, das Erbe auszuschlagen, wenn die Eltern dies bereits getan haben?

    Nein – jedes Familienmitglied entscheidet unabhängig. Wenn Eltern sich die Eltern gegen das Erbe entscheiden, fällt es an die nächste gesetzliche Erbfolge – oft die Kinder. Auch diese haben das Recht, auf Nicht-Annahme. 

  • Was ist eine Erbausschlagung unter Vorbehalt?

    „Unter Vorbehalt“ kennt das Gesetz nicht direkt. Es besteht jedoch die Möglichkeit, innerhalb der Anfechtungsfrist einen zuvor erklärten Verzicht zu widerrufen – etwa bei Irrtümern über den Nachlasswert. Solche Konstellationen sind juristisch anspruchsvoll. Ich unterstütze Sie bei der Wahrung Ihrer Rechte und Interessen.

Vordergründig eine Statue von Justitia, im Hintergrund sieht man einen Anwalt der ein Dokument unterzeichnet

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Für eine kompetente, vertrauliche und transparente Beratung zur Erbausschlagung in Köln steht Ihnen die Kanzlei jederzeit zur Verfügung. Vereinbaren Sie jetzt Ihren Termin – vor Ort oder telefonisch.

Rechtsanwalt Dr. Norbert Willems – Ihr Fachanwalt für Erbrecht in Köln.

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